Highlights des neuen Gesetzes über die nachhaltige Nutzung von Wohnraum für touristische Zwecke auf den Kanarischen Inseln.

Lesen Sie hier das vollständige Gesetz.
Um es einfacher zu machen, hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes.
10 %-Begrenzung für Immobilien, die für Ferienvermietungen genutzt werden.
Das neue Gesetz sieht eine Begrenzung von 10 % für Ferienwohnungen vor, es sei denn, die kommunale Planung rechtfertigt einen anderen Anteil.
10 Jahre Wartezeit nach Fertigstellung.
Immobilien dürfen erst zehn Jahre nach ihrer Fertigstellung für Ferienvermietungen genutzt werden.
Verbote für Sozialwohnungen.
Es ist ausdrücklich verboten, Sozialwohnungen (VPO) für touristische Zwecke zu nutzen.
Mehr Befugnisse für die Kommunalverwaltungen.
Jede Gemeinde hat ihre eigenen Besonderheiten, und mit dem neuen Gesetz sind die Gemeinderäte dafür zuständig, zu entscheiden, welche Gebiete für die Errichtung neuer Ferienwohnungen geeignet sind und welche nicht.
Erneuerung von eidesstattlichen Erklärungen.
Die Lizenzen sind für einen begrenzten Zeitraum von fünf Jahren gültig und können verlängert werden, wenn die Vorschriften eingehalten werden und wenn das Gebiet, in dem sich die Unterkunft befindet, nach den Entscheidungen der Gemeinden weiterhin die touristische Nutzung von Immobilien zulässt.
Neue Nachhaltigkeits- und Qualitätsanforderungen.
Immobilien, die als Ferienwohnungen genutzt werden, müssen grundlegende Anforderungen an Sicherheit, Qualität, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit erfüllen.
Wie wirkt sich das neue Gesetz auf bestehende Ferienwohnungen aus?
Wenn Sie bereits eine Ferienvermietungslizenz besitzen, können Sie Ihre Ferienvermietungstätigkeit auf unbestimmte Zeit fortsetzen, sofern Sie die Vorschriften einhalten. Sie können Ihre VV-Lizenz jedoch nicht auf eine andere Person übertragen, beispielsweise im Falle eines Verkaufs der Immobilie.
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