Neue Abfallentsorgungsgebühr auf Fuerteventura: Informationen für Eigentümer und Unternehmen.

5 März, 2026

Die Kommunalbehörden der Kanarischen Inseln haben eine Änderung der Steuerverordnung Nr. 11 verabschiedet, welche die Gebühr für die Erbringung der Dienstleistung der Müllabfuhr und der Entsorgung fester Siedlungsabfälle in der Gemeinde regelt.

Die Änderung wurde in der Plenarsitzung am 11. November 2025 verabschiedet und im Amtsblatt der Provinz Las Palmas (BOP Nr. 158) am 31. Dezember 2025 veröffentlicht. Sie trat nach Veröffentlichung des endgültigen Wortlauts in Kraft.

Diese Änderung entspricht der Notwendigkeit, die kommunalen Vorschriften an das Gesetz 7/2022 über Abfälle und kontaminierte Böden für eine Kreislaufwirtschaft anzupassen, das die lokalen Behörden verpflichtet, Finanzierungssysteme für die Abfallentsorgung einzurichten, die auf dem Verursacherprinzip basieren.

Ein System, das auf den tatsächlichen Kosten der Dienstleistung basiert.

Die staatlichen Vorschriften verlangen, dass die kommunalen Gebühren die tatsächlichen Kosten der Abfallentsorgung widerspiegeln, darunter:

  • Sammlung und Transport
  • Abfallbehandlung
  • Überwachung und Kontrolle der Vorgänge
  • Instandhaltung von Deponien
  • Sensibilisierungskampagnen
  • Verwaltung von recycelbaren Materialien und zurückgewonnene Energie

Ziel ist es, die Kosten der Dienstleistung so weit wie möglich an die Abfallmenge jedes einzelnen Nutzers zu koppeln.

Wie wird die Gebühr berechnet?

Die kommunale Gebühr setzt sich aus zwei Elementen zusammen:

  • Fester Anteil: für die Bereitstellung der kommunalen Dienstleistung der Abfallsammlung, des Transports und der Abfallbehandlung.
  • Variabler Anteil: wird anhand der Abfallmenge der Immobilie oder der Tätigkeit bestimmt.

Da es derzeit nicht möglich ist, die von jedem Nutzer erzeugten Abfälle genau zu messen, hat sich die Stadtverwaltung für objektive Kriterien zur Berechnung dieser Gebühr entschieden.

Wohnungen.

Bei Wohnungen wird die variable Gebühr hauptsächlich anhand der Katasterfläche der Immobilie bestimmt.

Jede Wohnung gilt als unabhängige Steuereinheit, auch wenn mehrere Wohnungen innerhalb derselben Katasterreferenz liegen.

Touristische Unterkünfte.

Die Verordnung sieht eine Sonderbehandlung für touristische Unterkünfte vor, darunter:

  • Hotels
  • Gasthäuser und Pensionen
  • Aparthotels
  • Ferienwohnungen
  • Landhäuser
  • Ferienwohnungen

Die variable Gebühr wird auf der Grundlage folgender Kriterien berechnet:

  • Anzahl der Zimmer in Hotels und Ferienanlagen
  • Anzahl der Plätze oder Betten in Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften

Dieser Punkt ist besonders relevant in Gebieten mit starker touristischer Aktivität.

Wirtschaftliche Aktivitäten.

Für Geschäfte und Unternehmen hängt die Gebühr von der Art der wirtschaftlichen Aktivität und der Fläche des Betriebs ab.

Die Verordnung unterscheidet zwischen verschiedenen Kategorien, wie z. B.:

  • Lebensmittelgeschäfte und Supermärkte
  • Restaurants und Einrichtungen mit Küche
  • Bars, Cafés und Freizeiteinrichtungen
  • Büros und Kanzleien
  • Gesundheitszentren, Fitnessstudios oder Arztpraxen
  • Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Hafen- oder Tourismussektor
  • Räumlichkeiten oder Lager ohne erklärte wirtschaftliche Tätigkeit

In einigen Fällen, wenn eine Einrichtung mehrere Tätigkeiten ausübt, gelten die für jede einzelne Tätigkeit geltenden Tarife.

Ermäßigung für Familien mit begrenztem Einkommen.

Die Verordnung sieht eine Ermäßigung von 50 % der Gebühr für Steuerzahler vor, deren Familieneinkommen innerhalb bestimmter Grenzen liegt, die an den Mindestlohn (SMI) gebunden sind.

Um diesen Nachlass in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eingetragen in das Melderegister der Wohnung
  • Kein Eigentümer anderer städtischer Immobilien, die zu Wohnzwecken genutzt werden
  • Vorlage von Unterlagen zum Nachweis des Einkommens

Der Antrag muss vor dem 31. Dezember des Jahres gestellt werden, in dem der Nachlass gewährt werden soll.

Wichtige Informationen für Eigentümer und Investoren.

Diese Gesetzesänderung kann Auswirkungen auf Eigentümer von Wohnimmobilien, Touristenunterkünften und Gewerbebetrieben in der Gemeinde haben, da sie ein Berechnungssystem einführt, das stärker an die Nutzung der Immobilie und die ausgeübte Tätigkeit gekoppelt ist.

Bei Lajares Law Offices, einer auf Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei, geben wir diese Informationen rein informativ weiter, um Eigentümern, Käufern und Investoren zu helfen, sich über die lokalen Vorschriften, die ihre Immobilien betreffen können, auf dem Laufenden zu halten.

Quelle: Amtsblatt der Provinz Las Palmas Nr. 158, veröffentlicht am 31. Dezember 2025.

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