Steuerabzug für Vermieter, die nicht in der EU ansässig sind.

8 Okt., 2025

Ein kürzlich ergangenes Urteil des Nationalen Gerichtshofs (SAN 3630/2025, 28. Juli 2025) hat eine wichtige Änderung in der Besteuerung von Nicht-EU-Eigentümern, die Mieteinnahmen in Spanien erzielen, bewirkt. Bislang konnten nur Einwohner der EU/des EWR Ausgaben im Zusammenhang mit der Immobilie, wie Hypothekenzinsen, Reparaturen, lokale Steuern oder Versicherungen, absetzen.

 

Der Nationale Gerichtshof hat anerkannt, dass auch Eigentümer außerhalb der EU Anspruch auf diese Abzüge haben, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Nichtdiskriminierungsklausel besteht. Dies gilt seit 2025 und könnte in einigen Fällen die Beantragung von Rückerstattungen für die letzten vier Jahre (2021–2024) ermöglichen, sofern die entsprechenden Unterlagen vorliegen.

 

Praktische Empfehlungen:

 

  • Für das Geschäftsjahr 2025: Führen Sie alle aufgelaufenen Ausgaben in der Buchhaltung auf, damit Sie sie in der Steuererklärung absetzen können.
  • Für frühere Geschäftsjahre (2021–2024): Es ist möglich, Steuererklärungen zu überprüfen und eine Berichtigung zu beantragen, wenn die Unterlagen korrekt sind (Rechnungen auf den Namen des Eigentümers).

 

Risiken:
Der Oberste Gerichtshof könnte das Urteil ändern oder einschränken, und die Steuerbehörde kann Rückerstattungen aussetzen oder verzögern, bis eine endgültige Entscheidung vorliegt. Daher ist es wichtig, präzise vorzugehen und professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

 

Fazit:
Das Urteil SAN 3630/2025 öffnet die Tür zu einer gerechteren steuerlichen Behandlung für Eigentümer außerhalb der EU und bietet die Möglichkeit, zu viel gezahlte Steuern zurückzufordern und die zukünftige Besteuerung zu optimieren. Unsere Kanzlei kann Ihren Fall analysieren und Sie bei Rückforderungen oder der zukünftigen Steuerplanung unterstützen.

 

Die Kosten für diese Dienstleistung betragen 300 € pro Akte und Immobilie.

 

Für weitere Informationen oder Formalitäten kontaktieren Sie uns bitte unter:
info@lajareslawoffices.com

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