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Aussetzung von Beherbergungsbetrieben, was ist mit einem Ferienhaus?

24 Mrz, 2020

Eine Verordnung SND/257/2020 vom 19. März ist in Kraft getreten, die die Aussetzung der Öffnung von Beherbergungsbetrieben für die Öffentlichkeit erklärt, gemäß Artikel 10.6 des Königlichen Erlasses 463/2020 vom 14. März, der den Alarmzustand für das Management der durch COVID-19 (BOE vom 19. März 2020) verursachten Gesundheitskrisenlage erklärt, was bedeutet, dass diese Betriebe geschlossen werden müssen.

Was ist mit meiner Reservierung und meinem Ferienhaus?

Dies bedeutet die Aussetzung der Öffnung aller Hotels und ähnlichen Unterkünfte, Touristenunterkünfte und andere Unterkünfte für Kurzaufenthalte, Campingplätze, Wohnwagenparks und andere ähnliche Einrichtungen, die sich überall in Spanien befinden, für die Öffentlichkeit.
Kurz gesagt, es können keine Vorbehalte geltend gemacht werden, solange die Alarmsituation andauert (vorerst bis zum 12. April). Wenn das Haus nicht bewohnt ist, muss es geschlossen werden.

Wenn der Kunde, aus welchem Grund auch immer, noch im Haus ist und noch nicht in sein Land zurückkehren konnte, muss er im Hause bleiben, Sie müssen ihn über die Maßnahmen der Regierung informieren, und Sie werden ihm keine Reinigungsdienste anbieten können und er muss sich mit der Infrastruktur des Hauses (Lebensmittel, etc…) selbst versorgen. Bestimmte Wartungsarbeiten sind erlaubt, und wenn zum Beispiel der Bademeister zur Wartung kommt, sollte er keinen Kontakt zu den Insassen haben und seine Vorsichtsmaßnahmen treffen.

Diese Maßnahmen werden bis zum Ende der Erklärung des Alarmzustands und ihrer möglichen Verlängerung verlängert.

Was ist mit meinen Steuern?

Da wir keine Vorbehalte geltend machen können, ist es wahrscheinlich, dass Ihre Erklärung negativ oder gleich Null ausfallen wird. Falls Sie in den Monaten Januar und Februar Vorbehalte hatten und Ihre vierteljährliche Erklärung zur Auszahlung kommt, sind die Maßnahmen, die veröffentlicht werden

  • Der Aufschub des Einkommens der Steuerschuld, die all jenen Erklärungen, Abrechnungen und Selbstveranlagungen entspricht, deren Präsentations- und Einkommensdauer ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Königlichen Gesetzesdekrets bis zum 30. Mai 2020 endet, wird gewährt.
  • Die Frist wird sechs Monate betragen.
  • Für die ersten drei Monate der Stundung werden keine Verzugszinsen fällig.

Sie können bei allem, was Sie in diesen schwierigen Zeiten brauchen, auf unsere Unterstützung und Zusammenarbeit zählen, mit der Zuversicht, dass wir sie überwinden und gestärkt daraus hervorgehen werden.
Die Sonne scheint immer noch auf Fuerteventura.
Für Ideen und Optionen in konkreten Fällen können Sie sich wie immer unter info@lajareslawoffices.com an uns wenden.

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