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Verkauf Ihrer Immobilie

Wenn Sie sich entschieden haben, Ihre spanische Immobilie zu verkaufen, ist es wichtig, alle Immobilienunterlagen zusammenzutragen, die ein potenzieller Käufer bei der Besichtigung und der Abgabe eines Angebots für Ihre Immobilie anfordern kann. Wenn diese Unterlagen nicht zur Hand sind, kann dies der entscheidende Faktor sein, wenn ein Käufer sich für eine andere Immobilie als Ihre entscheidet.
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Los gehts
Wann immer Sie sich entscheiden, Ihre Immobilie zu verkaufen, stellen Sie sicher, dass wir Ihre Checkliste ganz oben auf der Liste stehen!

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Erhöhen Sie Ihre Chancen auf einen Verkauf Ihrer Immobilie

Versetzen Sie sich in die Lage des Käufers. Welche Informationen müssen sie über die Immobilie, die zu hinterlassenden Möbel und die monatlichen Kosten wissen? Wenn Sie all diese Informationen in einem Paket zusammenfassen können, das für potenzielle Käufer und Makler zur Besichtigung bereit steht, erhöhen Sie Ihre Chancen, die Immobilie zu verkaufen!

Wann immer Sie sich entscheiden, Ihre Immobilie zu verkaufen, stellen Sie sicher, dass wir auf Ihrer Checkliste ganz oben stehen.

  • Wir bringen Sie mit einem zuverlässigen Immobilienmakler in Kontakt, um Ihre Immobilie zu vermarkten
  • Wir beraten Sie beim Kaufvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Immobilienmakler
  • Wir stellen alle Dokumente zusammen
  • Wir unterstützen Sie vor dem Notar oder handeln in Ihrem Namen, wenn Sie nicht in Spanien sein können, um den Verkauf abzuschließen
  • Wir werden Sie durch die steuerlichenAuswirkungen des Verkaufs führen
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Auswirkungen des Verkaufs führen

Steuer auf Kapitalgewinne

Beim Verkauf einer Immobilie wird eine Kapitalertragssteuer erhoben. Die Idee ist, dass Sie den Gewinn, den Sie erzielen, versteuern. Wenn Sie nicht in Spanien steuerlich ansässig sind, haben Sie ab dem Datum der Fertigstellung vier Monate Zeit, um eine Steuererklärung für die spanische Kapitalertragssteuer einzureichen. Der Steuersatz für die Kapitalertragssteuer beträgt 19% für nicht in Spanien ansässige Steuerpflichtige. Wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig sind, müssen Sie die Kapitalertragssteuer in Ihrer jährlichen Steuererklärung erklären.

Steuer auf die Wertsteigerung von städtischen Grundstücken, allgemein bekannt als Plusvalia-Steuer

Dabei handelt es sich um eine örtliche Steuer, die an das Rathaus zu zahlen ist und auf der Anzahl der Jahre basiert, in denen Sie die Immobilie besitzen, sowie auf der Wertsteigerung der Immobilie seit dem letzten Verkauf. Diese Steuer ist innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Verkaufs zu entrichten.

Fordern Sie die Plusvalía-Steuer zurück!

Trotz der Tatsache, dass das Gesetz den Verkäufern einer Immobilie die Pflicht auferlegt, die Steuer auf die Wertsteigerung von städtischen Grundstücken zu zahlen, wird in den letzten Beschlüssen des Obersten Gerichtshofs behauptet, dass Sie nicht verpflichtet sind, diese Steuer zu zahlen, wenn kein Kapitalgewinn aus dem Verkauf erzielt wurde.

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Wenden Sie sich an unser Büro und finden Sie heraus, ob Sie eine vollständige Steuerrückerstattung beantragen können!

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